Das Strafrecht regelt den Strafanspruch des Staates gegenüber einem mutmaßlichen Straftäter. Oftmals fehlen Privatpersonen jedoch die Beweise, um gegen Täter gesetzlich vorgehen zu können. Diese Delikte können unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung oder Betrug sein. Im Verdachtsfall ist es immer gut professionellen Rat einzuholen. Wir arbeiten eng mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen und die benötigten Nachforschungen für die gerichtsverwertbare Beweisbeschaffung oder Beweissicherung übernehmen wir von der Detektei HIRSCH München.
Ein weiteres Ermittlungsfeld ist der Kapitalanlagebetrug oder in der Umgangssprache Anlagebetrug genannt. Das Münchner Detektivbüro HIRSCH kennt sich mit dem Aufdecken der vielseitigen Betrugsfälle, wie zum Beispiel dem Schneeballsystem, bestens aus. In diesen strafrechtlichen Wirtschaftsdelikten konzentrieren sich unsere Aufgaben bis hin zur beweissicheren Identifizierung der Hintermänner.
Knapp 20.000 Personen werden jährlich Opfer von Nachstellung oder sogenanntem Stalking. Der Privatdetektiv aus München und seine Erfüllungsgehilfen agieren für Sie bei der Aufdeckung von strafrechtlichen Angelegenheiten mit Kompetenz und detektivischem Geschick. Strafverfahren in Zusammenhang mit Nachstellungen gestalten sich für die Polizei oftmals als langanhaltende Vorgänge, anders als für Privatdetektive, welche bei Bedarf zeitnah für Sie ermitteln.
Bei berechtigtem Verdacht führen wir eine Beschattung mit oder ohne Foto- bzw. Videoüberwachung des Stalkers durch. Falls Sie den Täter nicht kennen, führen wir eine Personenermittlung und Identifikation durch. Eine professionelle Beweissicherung ermöglicht in der Regel ein schnelles Eingreifen der Polizei und Justiz. Meist lassen sich Nachstellungs-Delikte (Stalking) innerhalb kurzer Zeit gerichtsfest dokumentieren.